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Das bringt die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Die wichtigsten Informationen zu Förderung, Antragsverfahren und Fristen

Energieeffizientes Bauen ist eine Investition in die Zukunft und wird als solche auch von Bund und Länder durch zahlreiche Förderprogramme unterstützt. Dennoch wurden die für den Ausbau der Energieeffizienz im Bausektor bereitgestellten Summen in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten nur teilweise ausgeschöpft: Unübersichtliche Zuständigkeiten erschwerten vor allem privaten Bauherren den Zugang zu den Fördermitteln des Bundes. Mit der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) soll sich das nun ändern.

Was bedeutet das neue BEG für die bisherigen Förderprogramme – und was sollten Bauherren bei der Antragstellung beachten, um ihre Erfolgschancen zu maximieren? Unsere Experten haben die wichtigsten Informationen zur Neugestaltung der Förderprogramme des Bundes für Sie zusammengestellt.

Das bringt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist ein Programm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, das Fördermittel für den Neubau von Energieeffizienzhäusern sowie für die energetische Sanierung von Bestandsimmobilien bereitstellt. Umgesetzt wird das Programm durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Die BEG setzt sich aus drei Teilprogrammen mit unterschiedlichen Schwerpunkten zusammen:

  1. Wohngebäude – BEG WG
  2. Nichtwohngebäude – BEG NWG
  3. Einzelmaßnahmen – BEG EM

Während die Teilprogramme BEG WG und BEG NWG vollständige Neubau- und Sanierungspakete für Wohn- und Nichtwohngebäude fördern, umfasst das Teilprogramm BEG EM einzelne Baumaßnahmen, die dazu dienen, die Energieeffizienz von Bestandsimmobilie zu verbessern – unabhängig davon, an welchem Gebäudetyp diese Maßnahmen durchgeführt werden.

Dabei unterscheidet sich die BEG-Förderung vor allem in einem Punkt von den früheren Förderprogrammen: Um größere Flexibilität in der Finanzierungsplanung zu ermöglichen, können Bauherren in allen Teilprogrammen der BEG stets zwischen Investitionszuschuss und günstigen Förderkrediten mit Tilgungszuschuss wählen.

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Heißt das, die BAFA- und KfW-Förderprogramme werden abgeschafft?

Das Ziel der BEG besteht darin, den Zugang zu den Fördermitteln des Bundes zu erleichtern und so die Energieeffizienz der Neubauten und Bestandsimmobilien in Deutschland nachhaltig zu steigern. Zu diesem Zweck wurden zwar die bisherigen BAFA- und KfW-Programme eingestellt, doch an ihre Stelle tritt ein neues Projekt des Bundes, dessen Umsetzung nun das BAFA und die KfW übernehmen.

Im Vergleich mit den alten Programmen bietet die BEG Bauherren in gleich zweifacher Hinsicht große Vorteile. Zum einen wurden die möglichen Fördersummen deutlich erhöht – und zum anderen wurden die organisatorischen Strukturen rund um die Antragstellung stark überarbeitet. Damit nimmt der Bund ab 2021 eines der größten Probleme der bisherigen Förderprogramme für energieeffizientes Bauen und Sanieren in Angriff: Ihre enorme Komplexität.

Bereits der Versuch, sich einen Überblick darüber zu verschaffen, welche Förderung für ein geplantes Sanierungsprojekt infrage kommen könnte, erwies sich bislang als zeitaufwendiges Unterfangen. Die verschiedenen Förderprogramme der KfW und des BAFA umfassten eine Vielzahl einzelner Finanzierungsbausteine, die sich teils – aber eben nicht immer – kombinieren ließen und jeweils eigenen Richtlinien folgten. Zusammen mit dem komplexen Antragstellungsprozess hielt das manchen Bauherren davon ab, Zuschüsse und Förderkredite in Anspruch zu nehmen.

Um all diese Prozesse zu vereinfachen, führt der Bund nun mit der BEG ein einheitliches Programm ein, das BAFA und KfW gemeinsam umsetzen: Mit Online-Antragverfahren und gemeinsamen Förderrichtlinien für beide Institutionen.

Starttermine und Zuständigkeiten: Welche Förderung steht ab wann zur Verfügung?

Die Einführung des BEG hat bereits im Januar 2021 begonnen, doch wird die Umverteilung der Zuständigkeiten vermutlich bis 2023 andauern. In der bereits abgeschlossenen ersten Phase haben BAFA und KfW die BEG-Teilprogramme zunächst arbeitsteilig eingeführt: Seit Januar 2021 können Bauherren im Rahmen der BEG EM Zuschüsse zu einzelnen Sanierungsmaßnahmen beim BAFA beantragen und seit Juli 2021 fördert die KfW Neubau und Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden (BEG WG und BEG NWG) durch direkte Investitionszuschüsse oder zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen. Darüber hinaus können Bauherren seit Juli 2021 auch KfW-Förderkredite für die Umsetzung von Einzelmaßnahmen im Rahmen der BEG EM beantragen.

Auf einen Blick: Wer fördert was?

  • das BAFA fördert Einzelmaßnahmen durch Zuschüsse
  • die KfW fördert
    • Neubau und Sanierung (Wohn-/Nichtwohngebäude) durch Zuschüsse und Kredite
    • Einzelmaßnahmen durch Kredite

 

Diese Organisationsstruktur wird voraussichtlich bis Ende 2022 erhalten bleiben. Danach soll jede Institution nur noch eine Form der Förderung übernehmen. Der aktuelle Stand der Planung sieht vor, dass das BAFA ab 2023 ausschließlich direkte Investitionszuschüsse und die KfW nur noch Förderkredite mit Tilgungszuschuss vergibt. Beide Formen der Förderung – Zuschuss und Kredit – werden aber auch nach dieser erneuten Umverteilung der Zuständigkeiten für alle drei Teilprogramme der BEG zur Verfügung stehen. Bauherren müssen sich also künftig nur noch für eine Förderung entscheiden und können dann ganz unabhängig davon, ob sie Einzelmaßnahmen oder eine umfassende Sanierung umsetzen wollen, an der zuständigen Stelle den Antrag stellen.

Aktuelle Informationen, individuelle Beratung: Warum sich das Gespräch mit den Zimmerei-Experten vor Ort lohnt

Dass die Zusammenführung der Förderprogramme in der BEG einen großen Fortschritt darstellt, ist unbestritten. Übersichtliche Richtlinien für Förderung durch BAFA und KfW und insbesondere das neue Online-Antragverfahren machen es Bauherren so leicht wie nie zuvor, sich um Zuschüsse und Förderkredite zu bewerben. Dennoch erweist es sich nach wie vor als ratsam, bei der Antragstellung für energetische Gebäudeförderung nichts zu überstürzen: Ein persönliches Beratungsgespräch mit dem Zimmermeister Ihres Vertrauens kann nicht nur die Erfolgsaussichten eines Antrags deutlich verbessern, sondern verhindert auch, dass Ihnen eine zu geringe Fördersumme zugesprochen wird.

Wie bereits aus den BAFA- und KfW-Programmen bekannt, fördert auch die BEG ausschließlich Bauarbeiten, die durch Fachbetriebe vorgenommen werden. Zwar müssen bei der Antragstellung noch keine konkreten Kostenvoranschläge oder gar Verträge mit Handwerksbetrieben vorliegen, doch birgt dieses auf den ersten Blick sehr einfache Verfahren auch ein gewisses Risiko für die Bauherren: Die Fördersumme wird schließlich auf Grundlage des Antrags berechnet. Ist die Förderung erst einmal bewilligt, kann sie nicht mehr nach oben korrigiert werden – auch dann nicht, wenn sich herausstellt, dass die erste Kalkulation weit unter den tatsächlichen Kosten liegt.

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