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KfW-Neubauförderung 2023 – wie geht es für das Effizienzhaus 40 weiter?

Aktuelle Informationen zur KfW-Neubauförderung im Überblick

Für die KfW-Neubauförderung war 2022 ein turbulentes Jahr. Aufgrund leerer Fördertöpfe wurde das Programm gleich zweimal ausgesetzt und als es im Sommer 2022 mit neuem Konzept wieder aufgenommen wurde, stand bereits fest, dass es sich auch dabei nur um eine Übergangslösung handeln würde. Für 2023 war schon seit langem ein neues Förderprogramm geplant, das dazu beitragen soll, die Energiewende auch im Bausektor voranzutreiben.

Zum Start des neuen Programms sehen sich Bauherren nun jedoch mit einigen offenen Fragen konfrontiert: Welche Neuerungen bringt die neue KfW-Förderlinie? Ist das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) für die KfW-Neubauförderung auch weiterhin verpflichtend? Und welche Fördersummen können für Neubauprojekte überhaupt beantragt werden?

Die Experten von Wood Me Up haben die wichtigsten Informationen zum aktuellen Stand der KfW-Neubauförderung 2023 kompakt für Sie zusammengestellt.

Welche KfW-Neubauförderung gibt es derzeit?

Seit die KfW-Neubauförderung für das Effizienzhaus 55 im Januar 2022 ausgelaufen ist, gibt es nur noch eine einzige Förderlinie für Neubauprojekte: Die KfW-Neubauförderung für das Effizienzhaus 40. Das bedeutet, dass förderfähige Neubauten nur 40 Prozent des Energieverbrauchs aufweisen dürfen, der innerhalb der rechtlichen Rahmenbedingungen für das Gebäude zulässig wäre.

Was das im konkreten Einzelfall bedeutet, wird anhand eines sogenannten Referenzgebäudes ermittelt. Dabei handelt es sich um eine rein rechnerisch dargestellte Immobilie, deren Geometrie, Fläche und Ausrichtung dem geplanten Bauobjekt entspricht. Der technische Standard dieses Referenzgebäudes wird allerdings so festgesetzt, dass er exakt die im Gebäudeenergiegesetz (GEG) vorgeschriebenen Mindestanforderungen für den jeweiligen Gebäudetyp erfüllt. So wird der zulässige Maximalverbrauch der Immobilie bestimmt – und wenn der Energieverbrauch des geplanten Bauprojekts bei (oder unter) 40 Prozent dieses Maximums liegt, kann es als KfW-Effizienzhaus 40 anerkannt werden.

Ab dem zweiten Förderstopp im April 2022 galt für die KfW-Neubauförderung allerdings noch eine weitere Klausel: Auch ein KfW-Effizienzhaus 40 war nur dann förderfähig, wenn es die sogenannte Nachhaltigkeitsklasse erreicht. Das bedeutet, dass während der Übergangsphase zwischen der alten KfW-Neubauförderung und dem neuen Förderprogramm ab März 2023 nicht nur ein nachweislich stark reduzierter Energieverbrauch, sondern auch das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erforderlich war, um die KfW-Neubauförderung in Anspruch zu nehmen.

Die Tilgungszuschüsse und Förderkredite dieses Übergangsprogramms konnten noch bis zum 28. Februar 2023 beantragt werden. Für alle Anträge auf KfW-Neubauförderung, die ab dem 1. März 2023 gestellt werden, gelten die Richtlinien des neuen Programms.

Neue Förderrichtlinien ab März 2023

Ab dem 1. März 2023 gibt es wieder zwei Varianten der KfW-Neubauförderung, die sowohl für Wohngebäude als auch für Nichtwohngebäude zur Verfügung stehen. Dabei werden auch weiterhin nur Neubauprojekte gefördert, die den Standards eines KfW-Effizienzhaus 40 entsprechen. Allerdings ändern sich nun zwei wichtige Punkte.

Zum einen ist das Qualitätssiegel Nachhaltiges Bauen für die KfW-Neubauförderung nicht mehr zwingend erforderlich. Zwar muss nachgewiesen sein, dass der CO2-Ausstoß einer Immobilie den QNG-Standards entspricht, aber die Zertifizierung mit dem QNG, für die eine Vielzahl weiterer Anforderungen an die Nachhaltigkeit des Gebäudes erfüllt sein müssen, ist für die KfW-Neubauförderung nicht unbedingt erforderlich. Wer sich für diesen zusätzlichen Schritt entscheidet, kann sich jedoch größere Fördersummen sichern.

Zum anderen können Bauherren im Rahmen der KfW-Neubauförderung keine Tilgungszuschüsse mehr beantragen: Die Förderung erfolgt ab sofort ausschließlich durch zinsgünstige Förderkredite. Konkret bedeutet das, dass für Effizienzhäuser 40 ohne QNG künftig Förderkredite in einer Höhe von bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit beantragt werden können. Für Immobilien in der Nachhaltigkeitsklasse – also für KfW-Effizienzhäuser 40, die zusätzlich das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude erhalten haben – sind hingegen Förderkredite in Höhe von bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit möglich.

Im Fördertopf für das Jahr 2023 sind dabei insgesamt 750 Millionen Euro. Das mag im ersten Moment nach einer stattlichen Summe klingen, ist aber tatsächlich einer der Punkt, der bereits vor Start des Programms die größte Kritik auslöste. Als die KfW-Neubauförderung im April 2022 nach dem ersten Förderstopp wieder einsetzte, war für das Jahr eine Milliarde Euro eingeplant – und die Fördersumme aufgrund des Ansturms innerhalb weniger Stunden ausgeschöpft. Ob das Fördervolumen von 750 Millionen für das Jahr 2023 angemessen kalkuliert ist, wird sich daher erst zeigen müssen.

Unsere Experten beantworten Ihre offenen Fragen!

KfW-Förderung statt Baukindergeld: So werden Familien ab Juni 2023 unterstützt

Ab Juni 2023 soll zusätzlich zur KfW-Neubauförderung für das Effizienzhaus 40 noch ein weiteres Förderprogramm starten, das – gewissermaßen als Fortsetzung des im Dezember 2022 ausgelaufenen Baukindergelds – speziell Familien auf dem Weg in die eigenen vier Wände unterstützen soll. Im Vergleich zum Baukindergeld zeichnen sich allerdings auch hier zwei wichtige Unterschiede ab. Zum einen soll die Förderung ausschließlich für Neubauten zur Verfügung stehen und zum anderen wird es keine jährlichen Direktzahlungen mehr geben. Stattdessen soll die Förderung auch in diesem Programm ausschließlich über zinsgünstige KfW-Förderkredite erfolgen.

Was das konkret bedeuten wird, ist aktuell allerdings noch unklar. Bekannt ist lediglich, dass Förderkredite in einer Höhe von 140.000 Euro bis 240.000 Euro möglich sein sollen, dass insgesamt 350 Millionen Euro pro Jahr für diese Neubauförderung vorgesehen sind – und dass geplant ist, die Förderung an das Haushaltseinkommen zu koppeln. Förderfähig wären dabei Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 60.000 Euro, wobei für jedes minderjährige Kind im Haushalt weitere 10.000 Euro hinzukämen.

Sachkundige Unterstützung für Ihren Antrag auf KfW-Neubauförderung

Für private Bauherren ist es nicht immer leicht, den Überblick über die aktuellen Regeln zur KfW-Neubauförderung zu behalten – zumal sich die Regularien innerhalb des letzten Jahres mehrfach geändert haben. Auf die Zimmerei-Experten vor Ort können Sie sich jedoch verlassen: Bei Fragen rund um Neubau, Umbau und Sanierungsprojekten ist der Fachbetrieb Ihres Vertrauens eine zuverlässige Anlaufstelle.

Selbst wenn die Holzbau-Experten nicht alle Fragen selbst beantworten können, sind sie doch zumeist sehr gut in der Region und vor allem innerhalb der Baubranche vernetzt und können Ihnen sowohl Energieberater als auch zertifizierte QNG-Prüfstellen wie zum Beispiel das Bau-Institut für Ressourceneffizientes und Nachhaltiges Bauen GmbH(BiRN), die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DBGB) sowie den Verein zur Förderung der Nachhaltigkeit im Wohnungsbau e.V. empfehlen.

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