©Andreas Gücklhorn / Unsplash

Photovoltaikpflicht in Baden-Württemberg

Was Sie jetzt über Installation und Förderung von PV-Anlagen wissen sollten

Regionale Zimmerei für Ihr Dachprojekt finden
  • Geprüfte Handwerksbetriebe
  • Bis zu drei Angebote erhalten
  • Unabhängig, kostenfrei & unverbindlich
Zimmerei finden
Dachdämmung Wood Me Up

Wenn es ums Klima geht, macht das Land Baden-Württemberg keine halben Sachen: Bis 2040 soll „The Länd“ vollkommen klimaneutral sein. Um diese Ziele zu erreichen, braucht es allerdings auch jede Menge Grünstrom. Ein zentrales Element der Nachhaltigkeitsstrategie, die auf Landesebene derzeit verfolgt wird, ist daher die Einführung der Photovoltaikpflicht in Baden-Württemberg:Sie soll dafür sorgen, dass der sonnige Süden einen seiner großen Standortvorteile künftig flächendeckend für die Gewinnung von Strom und Wärme nutzt.

Aber was bedeutet das ganz konkret für Bauherren und Eigentümer? Wir zeigen es Ihnen. In diesem Artikel haben die Experten von Wood Me Up fünf häufig gestellte Fragen zur Photovoltaik-Pflicht in Baden-Württemberg für Sie beantwortet.

Für wen gilt die Photovoltaikpflicht in Baden-Württemberg?

Auch wenn sie aktuell im Kontext der Energiewende wieder heiß diskutiert wird, ist die einer Photovoltaikpflicht keine neue Idee. In Baden-Württemberg sind Bauherren bereits seit Januar 2022 dazu verpflichtet, neue Nichtwohngebäude sowie offene Parkplätze, die über mehr als 35 Stellplätze verfügen, mit eigenen PV-Anlagen auszustatten. Im Mai 2022 wurde diese Regelung auf neue Wohngebäude ausgeweitet, weshalb nun auch private Bauherren bereits ihrem Antrag auf eine Baugenehmigung ein Konzept für die Installation einer hauseigenen PV-Anlage beifügen müssen. 
Für alle Immobilien, für die vor Einführung der Photovoltaikpflicht in Baden-Württemberg (bzw. deren Ausweitung auf Wohngebäude) erteilt wurde, gilt seit Januar 2023 außerdem eine Übergangslösung. Langfristig sollen auch diese Bestandsimmobilien ausnahmslos mit PV-Anlagen ausgestattet werden, doch gibt es für diese Nachrüstung keinen verbindlichen Stichtag: Für Bestandsimmobilien gilt die Photovoltaikpflicht erst, wenn die nächste Dachsanierung ansteht.

Wann müssen Bestandsimmobilien umgerüstet werden?

Im Wortlaut des Gesetzes ist die Photovoltaikpflicht für Bestandsimmobilien an eine „grundlegende Dachsanierung“ gebunden. Was das im konkreten Einzelfall bedeutet, wird in § 3 der Photovoltaik-Pflicht-Verordnung wie folgt definiert: „Grundlegende Dachsanierungen sind Baumaßnahmen, bei denen die Abdichtung oder die Eindeckung eines Daches vollständig erneuert wird. Gleiches gilt auch bei einer Wiederverwendung von Baustoffen. Ausgenommen sind Baumaßnahmen, die ausschließlich zur Behebung kurzfristig eingetretener Schäden vorgenommen werden.“
Kleinere Reparaturen am Dach – etwa Sturmschäden wie ein loser Dachziegel oder ein verbogener Außenkamin – können also weiterhin behoben werden, ohne dass dadurch gleich eine größere Investition im Raum steht. Steht hingegen in naher Zukunft eine umfassende Dachsanierung an, lohnt es sich, frühzeitig Informationen zu den baulichen Möglichkeiten und den für die Anschaffung und Installation einer PV-Anlage verfügbaren Förderlinien einzuholen.

Wie wird die Photovoltaikpflicht konkret umgesetzt?

Um für die Installation einer PV-Anlage infrage zu kommen, muss ein Dach dabei drei Kriterien erfüllen. Erstens muss eine zusammenhängende Dachfläche von mindestens 20 Quadratmetern gegeben sein. Zweitens darf die Neigung der Dachfläche bei Steildächern zwischen 20 und 60 Grad betragen, bei Flachdächern aber höchstens 20 Grad. Drittens muss die Dachfläche, auf der die PV-Anlage angebracht wird, nicht nach Norden ausgerichtet sein – steht ein Haus so, dass eine Dachfläche nach Norden, die andere nach Süden zeigt, ist der Eigentümer dazu verpflichtet, die Südseite für die Einhaltung der Photovoltaik-Pflicht zu nutzen.
Die Größe der PV-Anlage kann indes auf zwei verschiedene Arten bestimmt werden. Zum einen ist die Berechnung der Modulgröße in Abhängigkeit von der Größe der Dachfläche möglich. In den meisten Fällen genügt es, wenn die PV-Module 60 Prozent der für die Solarnutzung geeigneten Dachfläche bedecken. Schreibt der örtliche Bebauungsplan Dachbegrünung vor, wird diese Mindestfläche auf 50 Prozent reduziert. Zum anderen können Bauherren und Eigentümer die Größe der PV-Anlage auch an deren Leistung festmachen: Die Photovoltaikpflicht gilt nämlich auch als erfüllt, wenn eine PV-Anlage eine Mindestleistung von 0,06 Kilowatt Peak pro Quadratmeter überbauter Grundstücksfläche erzielt.

Was ist, wenn ich keine PV-Anlage auf mein Dach bauen kann oder will?

Ob Dachgarten oder Dachterrasse, ästhetischer Anspruch oder schlicht finanzieller Engpass: Es gibt viele gute Gründe dafür, dass manche Bauherren und Eigentümer am liebsten darauf verzichten würden, eine PV-Anlage auf ihrem Hausdach anzubringen. Aus diesem Grund gibt es auch bei der Umsetzung der Photovoltaikpflicht in Baden-Württemberg ein gewisses Maß an Spielraum für individuelle Lösungen. So muss die PV-Anlage beispielsweise nicht unbedingt auf dem Dach installiert werden: Solange die Modulgröße bzw. die Leistung der Anlage stimmt, darf dafür auch die Fassade oder die unmittelbare Umgebung eines Gebäudes genutzt werden.
Außerdem sind Gebäude mit einer Nutzfläche von weniger als 50 Quadratmetern grundsätzlich von der Photovoltaikpflicht ausgenommen, sodass die Eigentümer der allermeisten Tiny Houses und Flying Spaces frei entscheiden können, ob sie ihre Minihäuser mit PV-Anlagen ausstatten möchten oder nicht. Haben die Eigentümer für einen Teil des Daches bereits eigene Pläne, etwa eine Dachterrasse oder Dachbegrünung, können sie das außerdem kompensieren, indem sie auf der verbleibenden Dachfläche mehr bzw. leistungsstärkere Photovoltaikmodule anbringen.
 

Welche Fördermöglichkeiten stehen für Photovoltaik-Anlagen zur Verfügung?

Wer infolge der Photovoltaikpflicht in Baden-Württemberg einen Neubau mit PV-Anlagen ausstatten oder im Rahmen einer Dachsanierung eine Bestandsimmobilie entsprechend nachrüsten muss, kann dafür KfW-Förderung beantragen. In der Förderlinie „Erneuerbare Energien – Standard“ steht ein zinsgünstiger Förderkredit zur Verfügung, der u.a. für die Anschaffung und Installation von PV-Anlagen auf Dächern, Fassaden und Freiflächen genutzt werden kann.
Für Bauherren und Eigentümer, die auf Elektromobilität setzen, könnte sich außerdem die KfW-Förderlinie „Solarstrom für Elektroautos“ als interessant erweisen: Wer die Installation einer PV-Anlage mit dem Kauf eines Solarstromspeichers und einer Ladestation für E-Autos kombiniert, kann dafür einen Zuschuss in Höhe von bis zu 10.200 Euro beantragen. Aufgrund der enormen Nachfrage ist dieser Fördertopf für das Jahr 2023 bereits ausgeschöpft, doch vorausschauende Planung könnte sich hier durchaus rentieren: 2024 sollen weitere 200 Millionen für diese Förderlinie bereitgestellt werden.
 

Unsere Experten beantworten Ihre offenen Fragen!

Individuelle Beratung zur Photovoltaikpflicht in Baden-Württemberg

Unabhängig davon, ob Sie bereits ein konkretes Neubau- oder Sanierungsprojekt planen oder sich zunächst unverbindlich über Ihre Pflichten und Optionen informieren möchten, ist bei Fragen zur Photovoltaikpflicht in Baden-Württemberg ein Beratungstermin bei einem Zimmereifachbetrieb vor Ort ratsam. Die Holzbau-Profis Ihres Vertrauens können Ihnen einen Überblick über die baulichen Möglichkeiten verschaffen – und da viele Zimmereien inzwischen mit zertifizierten Energieberatern kooperieren, können sie Ihnen eventuell auch einen Experten aus Ihrer Nähe empfehlen, der Sie bei der Planung einer für Ihre Immobilie geeigneten PV-Anlage sowie bei der Antragstellung für eine KfW-Förderung unterstützen kann.

Diesen Artikel teilen